Integrierte Berichterstattung in der Jugendhilfe
Ziel einer Integrierten Berichterstattung ist es, örtlichen Jugendämtern steuerungsrelevante Informationen zu Jugendhilfeleistungen zu liefern
und damit die Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe voranzutreiben und zugleich der Jugendamtsleitung wichtige Daten zur Steuerung des Jugendamtes verfügbar zu machen.
Möglichkeiten einer Integrierten Berichterstattung
Ein solches Berichtswesen ermöglicht es, Veränderungen von Jugendhilfeleistungen im Zeitverlauf abzubilden und zu beobachten.
Die Leistungen der Jugendhilfe werden dabei jedoch nicht isoliert, sondern im Kontext sozialstruktureller Bedingungen betrachtet. Gesellschaftliche und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen beeinflussen die Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen und damit auch die Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen.
Die Berücksichtigung sozialstruktureller Gegebenheiten in den Zuständigkeitsbereichen von Jugendämtern eröffnet die Möglichkeit, dass sich Jugendämter mit ähnlicher Sozialstruktur im Rahmen von Vergleichsringen miteinander in einen fachlichen Austausch begeben. Wenn die sozialstrukturellen Bedingungen innerhalb einer Gruppe von Jugendämtern zumindest ähnlich sind, müssen Unterschiede im Hinblick auf Jugendhilfeleistungen auf organisatorische oder fachliche Bedingungen zurückgeführt werden.
Jugendhilfe durch Vergleiche optimieren
Auf der Grundlage der Integrierten Berichterstattung geht es darum, gemeinsam mit vergleichbaren Jugendämtern nach fachlich konzeptionellen Ansätzen und Lösungen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu suchen.
Das System richtet sich damit in erster Linie an die Leitung der kommunalen Jugendhilfeverwaltung (Fachbereichsleiter/Amtsleiter/-innen) sowie deren Planung und Controlling als Unterstützer von Steuerungsprozessen.
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